Compliance-Kodex 2021

in der Fassung vom 01.09.2021

(1) Wir, die ADA Möbelfabrik GmbH (nachfolgend „ADA“), gehen mit der Einführung des nachfolgenden Kartellcompliance-Verhaltenskodex einen weiteren konsequenten Schritt zur Wahrnehmung unserer unternehmerischen Verantwortung.

(2) Der vorliegende Kartellcompliance-Verhaltenskodex formuliert unseren Orientierungsrahmen für die Anwendung kartellrechtlicher Normen. Der Kartellcompliance-Verhaltenskodex enthält die grundlegenden Prinzipien und Regeln für unser Verhalten innerhalb unseres Unternehmens und in Beziehung zu unseren Wettbewerbern, externen Partnern und der Öffentlichkeit.

(3) Der Verhaltenskodex greift dabei sämtliche Bedürfnisse nach kartellrechtlichen Verhaltensregeln der Mitgliedsunternehmen des Verband der Deutschen Möbelindustrie e.V. (nachfolgend „VDM“) im Sinne eines Mindeststandards auf. Ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Verhaltenskodex sind korruptionsrechtliche Regelungen des Strafgesetzbuches, das Personal- und Arbeitsrecht, das Umweltrecht und das Datenschutzrecht.

(4) Die Wettbewerbsfähigkeit von ADA hängt in großen Teilen davon ab, dass von ADA, der Geschäftsführung, den Bereichsleitern*, Angestellten, freien Mitarbeitern und Mitgliedern ihrer Organe bei ihren geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen im In- und Ausland sämtliche geltenden Kartellgesetze und sonstigen maßgebenden Regelungen für ein rechtmäßiges und integres Wettbewerbsverhalten beachtet werden. Zu den relevanten Gesetzen, Vorschriften und Standards gehört insbesondere das deutsche, das österreichische und das europäische Kartellrecht.

(5) Kartellrechtliche Abreden jeglicher Art verzerren den Wettbewerb, führen zu höheren Kosten und können mit erheblichen Strafzahlungen und Imageschäden verbunden sein sowie die Arbeitsplätze im Unternehmen der ADA gefährden. Daher werden rechtswidriges Verhalten und andere Formen unzulässiger Beeinflussung weder innerhalb des Unternehmens noch unter ihren Kunden und Geschäftspartnern geduldet und Verstöße konsequent verfolgt. Es gilt der Null-Toleranz-Grundsatz.

(6) Der vorliegende Verhaltenskodex verfolgt das Ziel, grundsätzliche Handlungsanweisungen für das Verhalten sämtlicher Mitarbeiter von ADA sowie der Mitglieder ihrer Organe bei kartellrechtlich relevanten Sachverhalten aufzuzeigen, um den Einklang mit den Vorgaben der kartellgesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.

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Kartellcompliance-Kodex 2021

Anlage 1 - Kartellcompliance rechtliche Grundlage

Anlage 2 - Kartellcompliance Mitteilung

*Zur besseren Lesbarkeit werden nur die maskulinen Beteiligten verwendet. Unter diesen sind aber auch die jeweiligen weiblichen Personen zu verstehen.